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   BGH, 22.08.1996 - 5 StR 680/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4037
BGH, 22.08.1996 - 5 StR 680/94 (https://dejure.org/1996,4037)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1996 - 5 StR 680/94 (https://dejure.org/1996,4037)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1996 - 5 StR 680/94 (https://dejure.org/1996,4037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Führen eines auf die Erlangung von Angaben zum Untersuchungsgegenstand gerichteten Gesprächs durch eine Privatperson auf Veranlassung der Ermittlungsbehörden mit dem Tatverdächtigen ohne Aufdeckung der Ermittlungsabsicht - Rechtmäßigkeit einer provozierten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136, 136a, 100a

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 680/94
    Er hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 20. Dezember 1995 (StV 1996, 242) gemäß § 132 Abs. 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs mit der Frage vorgelegt:.
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus BGH, 22.08.1996 - 5 StR 680/94
    Eine zu einem selbständigen Strafmilderungsgrund führende Verfahrensverzögerung (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 1994 - 5 StR 305/94 - m.w.N., insoweit in BGHSt 40, 374 nicht abgedruckt) liegt trotz der erheblichen Dauer des Revisionsverfahrens nicht vor.
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. August 1996 - 5 StR 680/94 -,.
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 596/96

    Verbot der Doppelbestrafung als Verfahrenshindernis - Voraussetzungen für

    Der neue Tatrichter wird allerdings im Falle einer abschließenden Entscheidung die inzwischen sehr lange Verfahrensdauer zu bedenken haben, auch wenn diese nicht in rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen, sondern in der Kompliziertheit der Rechtsmaterie und der sich daraus ergebenden langwierigen Verfahrensgänge begründet sein mag (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 17. August 1998 - 5 StR 59/97 - Urteil vom 22. August 1996 - 5 StR 680/94 -).
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